Archive for the ‘Recht’ Category

Vernunft vs. Bürokratie

Freitag, August 17th, 2007

Vielleicht sollte man große Behörden, wie zum Beispiel Versicherungsträger, zwischendurch einfach immer mal wieder daran erinnern, wozu sie da sind: Nämlich nicht, einigen tausend Angestellten oder Beamten einen sicheren, ordentlich bezahlten und auch noch im Winter gut geheizten Arbeitsplatz zu garantieren. Sondern der arbeitenden Bevölkerung, die mit ihren Versicherungsbeiträgen und Steuern dafür sorgt, dass diese Apparate am Laufen gehalten werden, ein Stück weit soziale Sicherheit zu gewährleisten.

Klingt das böse? Eigentlich fallen einem nur noch viel bösere Worte ein, wenn man sich einmal anschaut, womit Bürokraten die Sozialgerichte beschäftigen.

Ein Fall, wie er jedem Arbeitnehmer passieren kann: Er fährt von der Arbeit nach Hause. An einer engen Stelle knallt der Außenspiegel seines Fahrzeugs mit dem Spiegel des entgegenenkommenden Autos zusammen. Klarer Fall: Wer jetzt weiterfährt, macht sich strafbar, “unerlaubtes Entfernen vom Unfallort” nennt dies der Jurist, der Volksmund Fahrerflucht. Also, was tun? Wenn beide Fahrer sofort anhalten und stehenbleiben, bis sie die Schuldfrage geklärt haben oder sich darauf einigen, dass jeder seinen Schaden selbst zahlt, ist die Straße blockiert. Einer der beiden Autofahrer handelt also vernünftig, wendet und stellt sich auf der anderen Straßenseite hinter den Unfallgegner.

Hätte er nicht tun sollen, meint die Berufsgenossenschaft im Fall eines Limburger Autofahrers. Denn dadurch habe er seine Heimfahrt unterbrochen, und damit ende der Versicherungsschutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Das “eigenwirtschaftliche Handeln zur Verfolgung privater Schadensersatzansprüche” sei nicht unfallversichert, und damit verweigerte die Berufsgenossenschaft sämtliche Ansprüche des Autofahrers, der während der Unfallaufnahme von einem weiteren Auto angefahren und schwer verletzt wurde.

Diese Argumentation schlugen die Richter des Sozialgerichts Darmstadt der Berufsgenossenschaft jedoch um die Ohren. Die Unterbrechung der Fahrt habe in direktem Zusammenhang mit dem Heimweg gestanden und sei daher versichert gewesen. Zwar habe der Kläger gewendet und damit den direkten Heimweg nicht fortgesetzt, aber Regulierungsgespräche nach einem Unfall dienten nicht nur der Sicherung privater Ansprüche. Die Straßenverkehrsordnung schreibe sie den Unfallparteien vielmehr vor, denn wer einen Unfallort einfach verlasse, begehe bekanntlich Fahrerflucht.

Der zweite Unfall, bei dem der Kläger verletzt wurde, habe sich in direktem zeitlichen und örtlichen Zusammenhang mit dem auf dem Heimweg erlittenen Unfall ereignet. Die Versicherung sei daher verpflichtet, den Unfall als Arbeitsunfall anzuerkennen und zu entschädigen ((Aktenzeichen: L 3 U 25/07).

Panne beim Gesetzgeber

Donnerstag, April 26th, 2007

Huch, da haben wir was vergessen…

Ist ja auch immer so viel zu erledigen beim Gesetzemachen. Man muss doch tatsächlich in den zwei, drei oder vier Jahren, die so bleiben bei der Umsetzung europäischer Verordnungen in deutsches Recht, auch noch daran denken, entsprechende Bußgeldverordnungen gleich anzupassen. Da kann den vielen Mitarbeitern in den beteiligten Ministerien, den gutbezahlten, aber natürlich hoffnungslos gestressten Bundestagsabgeordneten und natürlich auch den via Bundesrat eingebundenen Beamten und Politikern aus den Bundesländern schon mal was durchgehen.

Worum es geht? Um die Sicherheit auf deutschen Straßen. Seit 11. April gilt für Lastwagenfahrer eine neue Ruhe- und Lenkzeitverordnung. Was seit 11. April nicht mehr gilt, zumindest nach Meinung des Amtsgerichts Itzehoe: Der dazu passende Bußgeldkatalog. Der blieb im Abstimmungswirrwarr zwischen Bund und Ländern nämlich so, wie er bislang war - und ist damit hinfällig. Die Richter in Schleswig-Holstein vertreten damit durchaus keine Einzelmeinung. Lastwagenfahrer, die gegen die Lenkzeitbestimmungen verstoßen und dabei erwischt werden, erhalten zum Beispiel in Hamburg ein paar mahnende Worte, aber kein Bußgeld als Strafe mehr, berichtet das Hamburger Abendblatt: “Ämter im Hamburg bearbeiten die Bescheide nicht mehr.”

Ist ja halb so wild, liest der unbefangene Beobachter aus der Stellungnahme des Bundesverkehrsministeriums im Abendblatt heraus, spätestens im Juni gibt es ja den neuen Bußgeldkatalog. Der dürfte dann die Hürde Bundesrat passiert haben – die Ländervertretung sei es schließlich auch gewesen, die durch Änderungswünsche den Zeitplan torpediert habe.

Allerdings ist die Watsche aus der Justiz für den Gesetzgeber etwas heftiger, als man sich das in Berlin erhofft hatte. Zugegeben, das Urteil (urteil.pdf) des Amtsgerichts Itzehoe ist noch nicht rechtskräftig, aber eindeutig: Nach Ansichts des Gerichts fallen nämlich nicht nur neue Verstöße in die Gesetzeslücke, sondern auch alte. Das Amtsgericht sprach einen Fahrer frei, der im vergangenen Sommer erwischt worden war, weil er viel zu lange hinter dem Lenkrad gesessen hatte und deshalb ein Bußgeld von rund 1500 Euro zahlen sollte.

“Der Betroffene war aus rechtlichen Gründen freizusprechen. Das dem Betroffenen im Bußgeldbescheid vom 15.08.2006 vorgeworfene Verhalten kann seit dem 11.04.2007 nicht mehr als Ordnungswidrigkeit geahndet werden.”

Wieviel Geld der Staatskasse dadurch entgeht, darüber gehen die Meinungen auseinander. Bis zu 500 Millionen Euro malen Pessimisten als größen anzunehmenden Ausfall an die Wand. Vermutlich wird der Betrag kleiner sein.

Der nette Herr von der großen Bank in Frankfurt würde es “Peanuts” nennen…

Punktestand im Blick, Folge 2

Donnerstag, April 5th, 2007

Hinter dem Bußgeldsystem in Deutschland und dem Verkehrszentralregister in Flensburg, besser bekannt als Punktekonto, steckt eine gar nicht so dumme Idee: Autofahrer sollen nicht nach Gutdünken eines einzelnen Polizisten bestraft werden, sondern nach einem bundeseinheitlichen Regelwerk. Wer mit 22 km/h zu viel erwischt wird, der weiß, was ihn erwartet: 40 Euro Bußgeld und ein Punkt in Flensburg.

Autofahrer, denen solche Verkehrssünden nur gelegentlich passieren, deren Tat wird zwar in Flensburg registriert, aber bis auf die Strafe selbst bleibt sie folgenlos. Klare Ansage auch hier: Gleiches Recht für alle, kein kleinstaatlerischer Rechts-Flickerlteppich, sondern bundesrepublikanisch einheitliches Recht. Erst dann, wenn das Konto bestimmte Marken überschreitet, gibt es Konsequenzen. Erst Ermahnung, dann die Aufforderung, an einem Verkehrserziehungs-Seminar teilzunehmen. Bis hin zum Entzug der Fahrerlaubnis, wenn sich üppige 18 Punkte angesammelt haben.

So weit, so gut.

Das lassen wir gar nicht so weit kommen , haben sich jetzt einige Hardliner hat sich die Verkehrsbehörde in München im Fall eines bislang völlig punktefreien Autofahrer gedacht, der dann allerdings innerhalb eines Dreivierteljahrs dreimal kräftig aufs Gas drückte und in dieser Zeit acht Punkte einsammelte: Sie verlangt von ihm, dass er eine Medizinisch-Psychologische Untersuchung (MPU) ablegt und besteht - wenn er dies nicht tut, wird die Fahrerlaubnis eingezogen. Begründung: Die wiederholten Verkehrsverstöße ließen den Schluss zu, dass dem Autofahrer die nötige Einsicht in die Gefährlichkeit des zu schnellen Fahrens fehle.

Nun, könnte man sagen: Da ist ein Beamter ein wenig übers Ziel hinausgeschossen. Aber nein: Das Verwaltungsgericht München hat diese Entscheidung bestätigt, was beim ADAC größte Befürchtungen auslöst. Markus Schäpe, Jurist des Automobilclubs: „Wenn dieser Fall Schule macht, wird damit das Punktesystem im Ergebnis aufgehoben.“

Der Gesetzgeber selbst hat sogar Sicherungen in sein Punktesystem eingebaut, damit das schwerwiegende Mittel Führerscheinentzug den Autofahrer nicht unvorbereitet trifft: Vergisst die Verkehrsbehörde, einen Autofahrer mit acht Punkten schriftlich zu ermahnen oder ihn mit 14 Punkten zum Seminar zu beordern, dann greift bei 18 Punkten der Entzug nicht automatisch, sondern der Autofahrer wird besser gestellt und sein Punktekonto reduziert.

Das gleiche passiert auch, wenn ein Fahrer durch mehrere kurz hintereinander liegende Verstößte zum Beispiel von 11 auf 19 Punkte springen würde. Da die Behörde logischerweise noch nicht aufgefordert hatte, am Seminar teilzunehmen, wird der Punktestand auf 17 korrigiert. Der Sinn dieser Regelung ist der erzieherische Aspekt: Verkehrssünder sollen vor dem Verlust des Führerscheins zwei mal die Gelegenheit haben, ihr Verhalten zu überdenken.

Von diesem ausgeklügelten System kann man sich allerdings in der Tat verabschieden, wenn es künftig in der Entscheidungsgewalt des einzelnen Sachbearbeiters liegt, bei mehreren Verstößen gleich auf MPU und damit drohendem Entzug der Fahrerlaubnis zu entscheiden.

Frankfurter Schule

Dienstag, April 3rd, 2007

Unter den Richtern und Richterinnen an den diversen Amts- und Landgerichten in der hessischen Finanzmetropole scheint sich so etwas wie eine Neue Frankfurter Schule der Justiz zu entwickeln: Welche Entscheidung verursacht größere Schmerzen wegen des damit verbundenen Dauerkopfschüttelns?

Absurd, wenn in einem Scheidungsverfahren der Koran bemüht wird, statt sich auf näherliegende Gesetze und Normen zu stützen - sagen wir mal: zum Beispiel das Grundgesetz worauf auch Richter vereidigt werden. Ebenfalls Absurdistan-verdächtig ein Urteil des Landgerichts Frankfurt, das sich Erich Kästners “Das Leben ist immer auch lebensgefährlich” zu Herzen genommen hat und deshalb einem Motorradfahrer, der Opfer eines Unfalls wurde, den geforderten Schadensersatz und Schmerzensgeld verweigert (Aktenzeichen: 2-20 O 8806/06).

Was war passiert? Ein Motorradfahrer war bei seinem Ausflug in den Taunus mit einem Radfahrer zusammengestoßen, der aus einem Waldweg die Straße gequert hatte, ohne auf den Verkehr zu achten. Normalerweise ist die Rechtslage klar: Verkehrsteilnehmer auf Feld- und Waldwegen müssen die Vorfahrt von Fahrzeugen auf höherrangigen Straßen beachten. Klare Vorfahrtsverletzung, würde der Nichtjurist sagen (und vermutlich auch die meisten Verkehrsrechtler).

Nicht aber die 20. Kammer des Landgerichts Frankfurt. Die wies die Klage des Motorradfahrers ab, der insgesamt 10.000 Euro Schadensersatz und Schmerzensgeld bei seinem Unfallgegner einklagen wollte. In einem Ausflugs- und Wandergebiet müssten Verkehrsteilnehmer immer mit plötzlich auftretenden Fußgängern oder Radfahrern rechnen. Außerdem sei die Betriebsgefahr bei Motorrädern ungleich höher als bei Autos.

Was das genau heißen soll und wie die Richter argumentieren, dokumentiert das Weblog Motorradrecht, das von der Kanzlei Hoenig Berlin betrieben wird.

Das Risiko, auf dem Motorrad getötet zu werden, sei beispielsweise sieben Mal höher als bei anderen Verkehrsteilnehmern. Diese Betriebsgefahr lasse sich bei Motorradfahrern daher «grundsätzlich als Verschulden gegen sich selbst begreifen». Unfallfolgen würden schon deshalb ganz bewusst in Kauf genommen und dürften daher «ganz überwiegend nicht auf den Unfallgegner abgewälzt werden», heißt es in der Entscheidung.

Sollte diese Auffassung rechtskräftig werden und möglicherweise auch noch Nachahmer an anderen Gerichten finden, können Motorradfahrer ihre Maschinen bald einmotten. Porsche-Fahrer sollten aber vorgewarnt sein, und warum erwarten die Angehörigen von Opfern eines Flugzeugabsturzes eigentlich finanzielle Entschädigung? Wer in ein Flugzeug steigt, weiß doch, wie gefährlich das ist. Da beginnt doch schon das Verschulden gegen sich selbst, wie das die Frankfurter Richter nennen.

Punktestand im Blick

Freitag, März 30th, 2007

Das Verkehrszentralregister beim Kraftfahrt-Bundesamt in Flensburg wächst und wächst. 8,4 Millionen Menschen waren Ende des vergangenen Jahres in der Verkehrssünderkartei eingetragen, 300.000 mehr als im Jahr zuvor.

Dabei bleibt das Sammeln von Punkten eine Männerdomäne: Nur 20 Prozent aller Einträge betreffen Frauen. Hingegen geben sich die Geschlechter nichts beim Hauptgrund für Bußgeld und anschließende Flensburg-Punkte: zu hohe Geschwindigkeit. Bei anderen Übertretungen bestätigt das Kraftfahrt-Bundesamt in seinem Jahresbericht liebgewonnene Vorurteile: Frauen missachten häufiger die Vorfahrt, Männer haben ein Problem damit, Alkohol und Autofahren zu trennen.

Das Gros der Autofahrer, die ein Konto in Flensburg haben, zählt jedoch eher zu den Gelegenheits-Tätern; rund 75 Prozent haben zwischen einem und sieben Punkten.

Wer schon mehr Punkte angesammelt hat, sollte sich spätestens dann Gedanken machen, wenn das erste Mahnschreiben der Führerscheinstelle auf dem Tisch liegt. Das wird beim Erreichen der Marke neun verschickt, ab 14 Punkten ist dann der Führerschein so langsam ernsthaft in Gefahr.

Besser ist es, vorher zu handeln: Die Teilnahme an einem freiwilligen Aufbauseminar bringt bei einem Kontostand zwischen 4 und 8 Punkten immerhin vier Punkte Abzug; hat man hartnäckiger gesündigt und schon zwischen 9 und 13 Punkte auf dem Konto, halbiert sich der Bonus.

Vorab kann man sich in Flensburg informieren, wie blitzsauber (oder nicht) das eigene Konto ist. Dafür kann man von der Webseite des KBA ein Formular herunterladen. Nachdem dieses ausgefüllt ist, gibt es zwei Möglichkeiten:

1. Auf dem Rathaus, im nächsten Gericht oder im Landratsamt die Unterschrift auf dem Formular amtlich beglaubigen lassen

2. Nur unterschreiben, dazu dann aber eine vergrößerte Kopie von Vorder- und Rückseite des Personalausweises oder Reisepasses in den Umschlag packen

Den Umschlag schicken an Kraftfahrt-Bundesamt, 24932 Flensburg

Die gute Nachricht zum Schluss: Die Auskunft ist kostenlos.