Archive for the ‘Aufreger’ Category

Vernunft vs. Bürokratie

Freitag, August 17th, 2007

Vielleicht sollte man große Behörden, wie zum Beispiel Versicherungsträger, zwischendurch einfach immer mal wieder daran erinnern, wozu sie da sind: Nämlich nicht, einigen tausend Angestellten oder Beamten einen sicheren, ordentlich bezahlten und auch noch im Winter gut geheizten Arbeitsplatz zu garantieren. Sondern der arbeitenden Bevölkerung, die mit ihren Versicherungsbeiträgen und Steuern dafür sorgt, dass diese Apparate am Laufen gehalten werden, ein Stück weit soziale Sicherheit zu gewährleisten.

Klingt das böse? Eigentlich fallen einem nur noch viel bösere Worte ein, wenn man sich einmal anschaut, womit Bürokraten die Sozialgerichte beschäftigen.

Ein Fall, wie er jedem Arbeitnehmer passieren kann: Er fährt von der Arbeit nach Hause. An einer engen Stelle knallt der Außenspiegel seines Fahrzeugs mit dem Spiegel des entgegenenkommenden Autos zusammen. Klarer Fall: Wer jetzt weiterfährt, macht sich strafbar, “unerlaubtes Entfernen vom Unfallort” nennt dies der Jurist, der Volksmund Fahrerflucht. Also, was tun? Wenn beide Fahrer sofort anhalten und stehenbleiben, bis sie die Schuldfrage geklärt haben oder sich darauf einigen, dass jeder seinen Schaden selbst zahlt, ist die Straße blockiert. Einer der beiden Autofahrer handelt also vernünftig, wendet und stellt sich auf der anderen Straßenseite hinter den Unfallgegner.

Hätte er nicht tun sollen, meint die Berufsgenossenschaft im Fall eines Limburger Autofahrers. Denn dadurch habe er seine Heimfahrt unterbrochen, und damit ende der Versicherungsschutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Das “eigenwirtschaftliche Handeln zur Verfolgung privater Schadensersatzansprüche” sei nicht unfallversichert, und damit verweigerte die Berufsgenossenschaft sämtliche Ansprüche des Autofahrers, der während der Unfallaufnahme von einem weiteren Auto angefahren und schwer verletzt wurde.

Diese Argumentation schlugen die Richter des Sozialgerichts Darmstadt der Berufsgenossenschaft jedoch um die Ohren. Die Unterbrechung der Fahrt habe in direktem Zusammenhang mit dem Heimweg gestanden und sei daher versichert gewesen. Zwar habe der Kläger gewendet und damit den direkten Heimweg nicht fortgesetzt, aber Regulierungsgespräche nach einem Unfall dienten nicht nur der Sicherung privater Ansprüche. Die Straßenverkehrsordnung schreibe sie den Unfallparteien vielmehr vor, denn wer einen Unfallort einfach verlasse, begehe bekanntlich Fahrerflucht.

Der zweite Unfall, bei dem der Kläger verletzt wurde, habe sich in direktem zeitlichen und örtlichen Zusammenhang mit dem auf dem Heimweg erlittenen Unfall ereignet. Die Versicherung sei daher verpflichtet, den Unfall als Arbeitsunfall anzuerkennen und zu entschädigen ((Aktenzeichen: L 3 U 25/07).

Werber unter Strom

Freitag, Juli 20th, 2007

Da hatten die Werber der amerikanischen Automarke Dodge aber eine ganz tolle Idee für einen Spot. SPIEGEL ONLINE beschreibt den Werbeclip so:

Erst schnüffelt der Hund genüsslich am Reifen, dann hebt er das Bein - im nächsten Moment ist er von hellen Blitzen umgeben und geht dann in Flammen auf. “Geladen mit Adrenalin”, endet der Reklamespot für den Chrysler* Dodge Nitro, in dem das Tier vom Schlag getroffen wird.

Ach, kommt Ihnen irgendwie bekannt vor? Ja, Mazda hat sein Kompaktmodell Mazda 3 mit einem ähnlichen Clip beworben. In dem schnüffelt der schwarz-weiße Struppi einmal ums Auto, hebt dann am rechten Vorderrad das Bein - aber der Wasserstrahl der Scheinwerferreinigung ist schneller.

Das Abkupfern von guten Ideen bleibt im Werbegeschäft leider viel zu oft ungeahndet. Aber im Fall des verschmorten Dodge-Vierbeiners traf die Werber der Blitz - in Form geharnischter Proteste und eines umgehenden Rückziehers ihres Auftraggebers, schreibt spiegel.de.

Tierschützer fanden das von der niederländischen Vertretung der Werbeagentur BBDO entwickelte Filmchen gar nicht witzig. Nach massiver Kritik entschuldigte sich Chrysler: “Die Chrysler Gruppe hat bestürzt entdeckt, dass eine Werbung, die von einer Agentur, die unseren Auftritt auf dem niederländischen Markt unterstützt, weit über die Grenzen dessen hinausgeht, was das Unternehmen als angemessen ansieht.”

Dumm gelaufen.

* Auch spiegel.de ist bei Namensbezeichnungen nicht unfehlbar.

Panne beim Gesetzgeber

Donnerstag, April 26th, 2007

Huch, da haben wir was vergessen…

Ist ja auch immer so viel zu erledigen beim Gesetzemachen. Man muss doch tatsächlich in den zwei, drei oder vier Jahren, die so bleiben bei der Umsetzung europäischer Verordnungen in deutsches Recht, auch noch daran denken, entsprechende Bußgeldverordnungen gleich anzupassen. Da kann den vielen Mitarbeitern in den beteiligten Ministerien, den gutbezahlten, aber natürlich hoffnungslos gestressten Bundestagsabgeordneten und natürlich auch den via Bundesrat eingebundenen Beamten und Politikern aus den Bundesländern schon mal was durchgehen.

Worum es geht? Um die Sicherheit auf deutschen Straßen. Seit 11. April gilt für Lastwagenfahrer eine neue Ruhe- und Lenkzeitverordnung. Was seit 11. April nicht mehr gilt, zumindest nach Meinung des Amtsgerichts Itzehoe: Der dazu passende Bußgeldkatalog. Der blieb im Abstimmungswirrwarr zwischen Bund und Ländern nämlich so, wie er bislang war - und ist damit hinfällig. Die Richter in Schleswig-Holstein vertreten damit durchaus keine Einzelmeinung. Lastwagenfahrer, die gegen die Lenkzeitbestimmungen verstoßen und dabei erwischt werden, erhalten zum Beispiel in Hamburg ein paar mahnende Worte, aber kein Bußgeld als Strafe mehr, berichtet das Hamburger Abendblatt: “Ämter im Hamburg bearbeiten die Bescheide nicht mehr.”

Ist ja halb so wild, liest der unbefangene Beobachter aus der Stellungnahme des Bundesverkehrsministeriums im Abendblatt heraus, spätestens im Juni gibt es ja den neuen Bußgeldkatalog. Der dürfte dann die Hürde Bundesrat passiert haben – die Ländervertretung sei es schließlich auch gewesen, die durch Änderungswünsche den Zeitplan torpediert habe.

Allerdings ist die Watsche aus der Justiz für den Gesetzgeber etwas heftiger, als man sich das in Berlin erhofft hatte. Zugegeben, das Urteil (urteil.pdf) des Amtsgerichts Itzehoe ist noch nicht rechtskräftig, aber eindeutig: Nach Ansichts des Gerichts fallen nämlich nicht nur neue Verstöße in die Gesetzeslücke, sondern auch alte. Das Amtsgericht sprach einen Fahrer frei, der im vergangenen Sommer erwischt worden war, weil er viel zu lange hinter dem Lenkrad gesessen hatte und deshalb ein Bußgeld von rund 1500 Euro zahlen sollte.

“Der Betroffene war aus rechtlichen Gründen freizusprechen. Das dem Betroffenen im Bußgeldbescheid vom 15.08.2006 vorgeworfene Verhalten kann seit dem 11.04.2007 nicht mehr als Ordnungswidrigkeit geahndet werden.”

Wieviel Geld der Staatskasse dadurch entgeht, darüber gehen die Meinungen auseinander. Bis zu 500 Millionen Euro malen Pessimisten als größen anzunehmenden Ausfall an die Wand. Vermutlich wird der Betrag kleiner sein.

Der nette Herr von der großen Bank in Frankfurt würde es “Peanuts” nennen…

Freiparkschein

Dienstag, April 10th, 2007

Dort zu parken, wo alle anderen es nicht dürfen, das übt schon einen großen Reiz aus. Nur ein paar Meter ins Kino oder zum Szene-Italiener, das hat was. Darüber hinaus auch kostenlos, der verkehrsgünstige Parkplatz, wenn da nicht die Herren und Damen in der zumeist blauen Uniform wären.

Knöllchen, wie der Rheinländer die lästigen und inzwischen auch teuren Strafzettel nennt, lassen sich aber vermeiden. Nein, nicht durch regelkonformes Parken, sondern durch ein kleines Schild im Auto. Glauben zumindest die besonders dreisten Falschparker.

Indiskretion Ehrensache, Medienblog des Handelsblattes, schämt sich aktuell fremd für Kollegen, die das Presseschild nutzen, um verboten oder gar verboten schlecht zu parken. Möglicherweise handelt es sich dabei tatsächlich um Journalisten, die immer noch davon träumen, bei jeder sich bietenden Gelegenheit die Kojak-Leuchte aufs Dach zu kleben und mit Blaulicht am Stau vorbeizubretzeln. Und mangels dieser Gelegenheit auf das Presseschild ausweichen und mal dort parken, wo es verboten ist. Vielleicht sind es aber auch nur Schlaumeier, die sich im Internet ein nachgemachtes oder echtes Schild für teuer Geld erkauft haben im Glauben an die Zauberwirkung.

Der Glauben an solche kleinen Helfer hinter der Windschutzscheibe ist weit verbreitet. Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) musste schon vor Jahren feststellen, dass im Internet ein schwunghafter Handel mit Aufklebern betrieben wird. Besonders gefragt: Der Sticker mit dem GdP-Stern, der rund neun Zentimeter im Durchmesser hat und deshalb schon von weitem erkannt werden kann, wie die Internetdealer werben. Den kann man aktuell zum Beispiel bei eBay ersteigern, im Doppelpack zum Startpreis von 1,99 Euro, oder per Sofortauf für einen glatten Fünfeuro-Schein. Der Anbieter hat natürlich nur das Geld des Käufers im Sinn nur hehre Ziele:

“Man sagt…er kann wahre Wunder vollbringen…bekunden sie ihre Solidarität mit der Polizei…”

Solche Aufkleber werden auf der Homepage der Organisations- und Servicegesellschaft der Gewerkschaft (OSG) für deutlich kleineres Geld angeboten: 22 Cent das Stück, und wer mit dem kleinen Sticker von drei Zentimetern zufrieden ist, erhält gleich 16 Stück für einen Euro. Besser: erhielt. Denn der Verkauf ist via Web nicht mehr möglich. Polizisten, die sich einen solchen Sticker ins Auto kleben möchten, müssen sich bei ihrem örtlichen Verband melden und dort kaufen. Kontrollierte Abgabe nennt man das in anderem Zusammenhang.

Im Web bestellen lassen sich indes weiter interessante Gewerkschafts-Werbemittel: zum Beispiel das Kondom, angepriesen mit der originellen Headline “Mit Sicherheit durchstarten”.

Ganz aus dem Programm genommen hat die Gewerkschaft den Kennzeichenträger. Der Halter für das Nummernschild, erhältlich für 1,45 Euro, signalisierte der Politesse oder dem Streifenbeamten mit dem Spruch “…immer auf der sicheren Seite - www.gdp.de”, dass hier offensichtlich gerade ein Kollege für einen Strafzettel aufgeschrieben wird.

Wobei natürlich ein Schelm ist, wer auch nur ansatzweise etwas Schlechtes dabei denkt, wenn die Polizeigewerkschaft Werbematerialien anbietet, die ausdrücklich dafür gedacht sind, aufs Auto geklebt oder daran festgeschraubt zu werden. Selbstverständlich parken Polizisten nicht im Parkverbot. Und wenn doch, lassen sich die Kollegen im Dienst nicht davon abhalten, einen solchen Verstoß zu ahnden.

schild

Frankfurter Schule

Dienstag, April 3rd, 2007

Unter den Richtern und Richterinnen an den diversen Amts- und Landgerichten in der hessischen Finanzmetropole scheint sich so etwas wie eine Neue Frankfurter Schule der Justiz zu entwickeln: Welche Entscheidung verursacht größere Schmerzen wegen des damit verbundenen Dauerkopfschüttelns?

Absurd, wenn in einem Scheidungsverfahren der Koran bemüht wird, statt sich auf näherliegende Gesetze und Normen zu stützen - sagen wir mal: zum Beispiel das Grundgesetz worauf auch Richter vereidigt werden. Ebenfalls Absurdistan-verdächtig ein Urteil des Landgerichts Frankfurt, das sich Erich Kästners “Das Leben ist immer auch lebensgefährlich” zu Herzen genommen hat und deshalb einem Motorradfahrer, der Opfer eines Unfalls wurde, den geforderten Schadensersatz und Schmerzensgeld verweigert (Aktenzeichen: 2-20 O 8806/06).

Was war passiert? Ein Motorradfahrer war bei seinem Ausflug in den Taunus mit einem Radfahrer zusammengestoßen, der aus einem Waldweg die Straße gequert hatte, ohne auf den Verkehr zu achten. Normalerweise ist die Rechtslage klar: Verkehrsteilnehmer auf Feld- und Waldwegen müssen die Vorfahrt von Fahrzeugen auf höherrangigen Straßen beachten. Klare Vorfahrtsverletzung, würde der Nichtjurist sagen (und vermutlich auch die meisten Verkehrsrechtler).

Nicht aber die 20. Kammer des Landgerichts Frankfurt. Die wies die Klage des Motorradfahrers ab, der insgesamt 10.000 Euro Schadensersatz und Schmerzensgeld bei seinem Unfallgegner einklagen wollte. In einem Ausflugs- und Wandergebiet müssten Verkehrsteilnehmer immer mit plötzlich auftretenden Fußgängern oder Radfahrern rechnen. Außerdem sei die Betriebsgefahr bei Motorrädern ungleich höher als bei Autos.

Was das genau heißen soll und wie die Richter argumentieren, dokumentiert das Weblog Motorradrecht, das von der Kanzlei Hoenig Berlin betrieben wird.

Das Risiko, auf dem Motorrad getötet zu werden, sei beispielsweise sieben Mal höher als bei anderen Verkehrsteilnehmern. Diese Betriebsgefahr lasse sich bei Motorradfahrern daher «grundsätzlich als Verschulden gegen sich selbst begreifen». Unfallfolgen würden schon deshalb ganz bewusst in Kauf genommen und dürften daher «ganz überwiegend nicht auf den Unfallgegner abgewälzt werden», heißt es in der Entscheidung.

Sollte diese Auffassung rechtskräftig werden und möglicherweise auch noch Nachahmer an anderen Gerichten finden, können Motorradfahrer ihre Maschinen bald einmotten. Porsche-Fahrer sollten aber vorgewarnt sein, und warum erwarten die Angehörigen von Opfern eines Flugzeugabsturzes eigentlich finanzielle Entschädigung? Wer in ein Flugzeug steigt, weiß doch, wie gefährlich das ist. Da beginnt doch schon das Verschulden gegen sich selbst, wie das die Frankfurter Richter nennen.

Teurer Tankstopp

Montag, März 26th, 2007

Spätestens gegen Ende der Woche werden wieder an sämtlichen Tankstellen der Repubik die Preise nur eine Richtung kennen: nach oben. Das ist rein zufällig und hat nichts damit zu tun, dass in Nordrhein-Westfalen und Hessen, Baden-Württemberg und Bayern (um nur die bevölkerungsreichsten zu nennen) die Osterferien beginnen, sagen die Mineralölkonzerne. Auf 1,30 Euro pro Liter müssen sich deutsche Autofahrer schon wieder seit etlichen Tagen gefasst machen, wenn sie mit ihrem Auto vorfahren und Superbenzin einfüllen. Dieselfahrer kommen knapp 20 Cent günstiger weg.

Je nachdem, wo die Urlaubsfahrt hinführt, kann es sich also lohnen, erst nach der Grenze eine Tankstelle anzusteuern. Am besten natürlich nicht die erstbeste hinter dem imaginären Schlagbaum, sondern vielleicht doch ein paar Kilometer weiter im Land, dort, wo sich sonst die deutschen Tanktouristen nicht hin verirren. Sogar in Frankreich, einst Alptraumland wegen der exorbitanten Spritpreise, kostet der Liter fünf Cent weniger als in Deutschland. Besonders billig tankt man in Luxemburg, dort sind Benzin wie Diesel fast 25 Cent billiger, hat der ADAC ermittelt (siehe Übersicht).

Wer auf dem Weg in den Süden ist, tankt auch in der Schweiz sehr günstig - allerdings nicht dann, wenn er Dieselfahrer ist. Die zahlen in der Schweiz genau so viel in Deutschland, und ein paar Kilometer weiter südlich in Italien sogar mehr. Ins Träumen geraten darf man als deutscher Autofahrer in Österreich: Sogar für den Liter Super zeigt die Zapfsäule mehr getankte Liter als zu bezahlende Euro an, ein Gefühl, dass wir in Deutschland schon lange nicht mehr kennen. 98 Cent pro Liter Super, gar nur 88 Cent für Diesel. Nur sollte man sich nach dem Tanken von diesen Preisen nicht verleiten lassen, zu euphorisch aufs Gas zu treten: Temposünden sind in Österreich teuer. Und nicht zu vergessen: Strafzettel aus der Alpenrepublik werden auch von den deutschen Behörden eingetrieben, wenn sie höher als 75 Euro ausfallen.

In den anderen Reiseländern ist das nicht so. Die europaweite Vollstreckung von Bußgeldern, die in diesem Frühjahr so langsam Realität werden sollte, liegt nämlich immer noch auf Eis. Um einmal mit dem Berliner Politiker Klaus W. zu sprechen: Und das ist auch gut so. Denn solange nicht verbindlich geregelt ist, ob die Regeln des Rechtstaats auch grenzüberschreitend gelten, sollte es bleiben wie bisher. Etliche Fragen sind nach Ansicht von Kritikern noch ungeklärt, eigentlich banale Dinge, aber wie so oft sind die Hausaufgaben noch nicht gemacht: Gilt die Unschuldsvermutung? Wie und in welcher Sprache werden Autofahrer über ihre Rechte aufgeklärt? Wie ist gewährleistet, dass Fristen nicht bereits abgelaufen sind, wenn die Post europaweit zugestellt ist?

Fragen über Fragen. Bevor die beantwortet werden, ist ein anderes Rätsel geklärt: Wie hoch wird der Preis für den Liter Super pünktlich zu Karfreitag und Ostersamstag, zur Haupt-Osterreisewelle also, klettern? 1,35 Euro, 1,38…

Tanken

Tabelle: ADAC