Archive for the ‘Allgemein’ Category

Punktestand im Blick, Folge 2

Donnerstag, April 5th, 2007

Hinter dem Bußgeldsystem in Deutschland und dem Verkehrszentralregister in Flensburg, besser bekannt als Punktekonto, steckt eine gar nicht so dumme Idee: Autofahrer sollen nicht nach Gutdünken eines einzelnen Polizisten bestraft werden, sondern nach einem bundeseinheitlichen Regelwerk. Wer mit 22 km/h zu viel erwischt wird, der weiß, was ihn erwartet: 40 Euro Bußgeld und ein Punkt in Flensburg.

Autofahrer, denen solche Verkehrssünden nur gelegentlich passieren, deren Tat wird zwar in Flensburg registriert, aber bis auf die Strafe selbst bleibt sie folgenlos. Klare Ansage auch hier: Gleiches Recht für alle, kein kleinstaatlerischer Rechts-Flickerlteppich, sondern bundesrepublikanisch einheitliches Recht. Erst dann, wenn das Konto bestimmte Marken überschreitet, gibt es Konsequenzen. Erst Ermahnung, dann die Aufforderung, an einem Verkehrserziehungs-Seminar teilzunehmen. Bis hin zum Entzug der Fahrerlaubnis, wenn sich üppige 18 Punkte angesammelt haben.

So weit, so gut.

Das lassen wir gar nicht so weit kommen , haben sich jetzt einige Hardliner hat sich die Verkehrsbehörde in München im Fall eines bislang völlig punktefreien Autofahrer gedacht, der dann allerdings innerhalb eines Dreivierteljahrs dreimal kräftig aufs Gas drückte und in dieser Zeit acht Punkte einsammelte: Sie verlangt von ihm, dass er eine Medizinisch-Psychologische Untersuchung (MPU) ablegt und besteht - wenn er dies nicht tut, wird die Fahrerlaubnis eingezogen. Begründung: Die wiederholten Verkehrsverstöße ließen den Schluss zu, dass dem Autofahrer die nötige Einsicht in die Gefährlichkeit des zu schnellen Fahrens fehle.

Nun, könnte man sagen: Da ist ein Beamter ein wenig übers Ziel hinausgeschossen. Aber nein: Das Verwaltungsgericht München hat diese Entscheidung bestätigt, was beim ADAC größte Befürchtungen auslöst. Markus Schäpe, Jurist des Automobilclubs: „Wenn dieser Fall Schule macht, wird damit das Punktesystem im Ergebnis aufgehoben.“

Der Gesetzgeber selbst hat sogar Sicherungen in sein Punktesystem eingebaut, damit das schwerwiegende Mittel Führerscheinentzug den Autofahrer nicht unvorbereitet trifft: Vergisst die Verkehrsbehörde, einen Autofahrer mit acht Punkten schriftlich zu ermahnen oder ihn mit 14 Punkten zum Seminar zu beordern, dann greift bei 18 Punkten der Entzug nicht automatisch, sondern der Autofahrer wird besser gestellt und sein Punktekonto reduziert.

Das gleiche passiert auch, wenn ein Fahrer durch mehrere kurz hintereinander liegende Verstößte zum Beispiel von 11 auf 19 Punkte springen würde. Da die Behörde logischerweise noch nicht aufgefordert hatte, am Seminar teilzunehmen, wird der Punktestand auf 17 korrigiert. Der Sinn dieser Regelung ist der erzieherische Aspekt: Verkehrssünder sollen vor dem Verlust des Führerscheins zwei mal die Gelegenheit haben, ihr Verhalten zu überdenken.

Von diesem ausgeklügelten System kann man sich allerdings in der Tat verabschieden, wenn es künftig in der Entscheidungsgewalt des einzelnen Sachbearbeiters liegt, bei mehreren Verstößen gleich auf MPU und damit drohendem Entzug der Fahrerlaubnis zu entscheiden.

Rechenhelfer

Mittwoch, April 4th, 2007

Es ist alles andere als gute Luft, die aus dem Auspuff eines Autos kommt. Im Fokus als Klimakiller steht Kohlendioxid (korrekter Kohlenstoffdioxid oder CO2). Es entsteht bei der Verbrennung und bei der Abgasbehandlung im Katalysator. Hauptsächlich wird CO2 als Verursacher des Treibhauseffekts gesehen, allerdings hat das Gas auch direkte Auswirkungen auf Menschen, wenn die Konzentration in der Luft zu hoch wird.

Wer wissen will, wieviel CO2 sein Fahrzeug denn so in die Luft bläst, muss rechnen können. Denn die CO2-Emissionen lassen sich schlicht aus dem Verbrauch ermitteln: Ein Liter Benzin hat einen CO2-Gehalt von 2370 Gramm, ein Liter Diesel 2650 Gramm. Wer mit seinem Benziner also zehn Liter auf 100 Kilometer verbraucht, hat knapp 24 Kilogramm CO2 an die Umwelt abgegeben. Üblich ist jedoch die Angabe in CO2 pro Kilometer, angegeben in g/km - im genannten Beispiel sind das 237 g/km.

Weil sich das mit krummeren Verbräuchen schwerer rechnet, hier ein kleines Tool zum Umrechnen, der CO2-Rechner. Um es einsetzen zu können, muss man Excel installiert haben. Einfach den Normverbrauch eintragen, schon hat man den CO2-Ausstoß bis auf eine Kommastelle.

Umgekehrt arbeitet der Rechner auch: CO2-Emissionen eingeben, dann ermittelt das Programm den Durchschnittsverbrauch.

Nächste Schlappe für den Fiskus

Dienstag, März 27th, 2007

Verstößt die Kürzung der Pendlerpauschale, die am 1. Januar 2007 in Kraft getreten ist, gegen das Grundgesetz? Ein zweites Finanzgericht in Deutschland hat diese Frage mit einem klaren “Ja” beantwortet und deshalb das Bundesverfassungsgericht angerufen. Möglicherweise hat Finanzminister Peer Steinbrück demnächst ein Milliarden-Euro-Problem.

Zum Verständnis: Bis Ende des vergangenen Jahres konnten Berufstätige jeden Kilometer ihres Arbeitswegs (einfache Strecke) mit 30 Cent pro Kilometer als Werbungskosten in der Steuererklärung geltend machen. Wer beispielsweise an 230 Tagen im Jahr 25 Kilometer zwischen Wohnung und Arbeitsplatz pendelte, hatte somit Werbungskosten von 1725 Euro, die je nach Steuersatz gut und gerne 500 bis 600 Euro Steuerrückzahlung brachten.

Das ist seit Jahresanfang vorbei. Kilometerkosten können nur noch von der Steuer abgesetzt werden, wenn die Entfernung zwischen Wohnung und Arbeitsplatz mindestens 21 Kilometer beträgt. Die ersten 20 Kilometer fallen dabei völlig unter den Tisch. Mehr als zwei Milliarden Euro Mehreinnahmen verspricht sich die Bundesregierung von der Streichung in diesem Jahr, in den folgenden Jahren soll dieser Betrag auf rund fünf Milliarden Euro steigen.

Vermutlich muss das Bundesfinanzministerium umplanen. Denn mit dem Finanzgericht des Saarlands in Saarbrücken hat heute bereits das zweite Finanzgericht die Kürzung als nicht verfassungsgemäß eingestuft (Aktenzeichen 2 K 2442/06). Die Kürzung verstoße gegen den Gleichheitsgrundsatz und gegen den im Grundgesetz verankerten Schutz von Ehe und Familie. Wenn beide Ehepartner berufstätig seien, hänge die Wahl des Wohnorts nicht allein von privaten Überlegungen ab. So ähnlich hatte vor kurzem auch das Niedersächsische Finanzgericht geurteilt (Aktenzeichen 8 K 549/06) und ebenfalls die Verfassungsrichter in Karlsruhe angerufen.

Nach diesem ersten Urteil hatte ein Sprecher des Bundesfinanzministerium noch süffisant erklärt, die Finanzrichter in Niedersachsen seien bekannt für solche Fehleinschätzungen und würden regelmäßig vom Bundesfinanzhof auf den Boden der Tatsachen zurückgeholt.

Auf dem landet, so lässt das Urteil von heute eher vermuten, der Bundesfinanzminister.

4500 Euro Stundenlohn

Dienstag, März 27th, 2007

Einen solchen Mitarbeiter muss man sich leisten können. Kann die Deutsche Bank, und deshalb überwies sie ihrem Vorstandschef Josef Ackermann erneut das mit Abstand üppigste Salär, das die DAX-Unternehmen 2006 an ihre Top-Manager ausgezahlt haben. 13,2 Millionen Euro stehen bei dem Schweizer auf dem Gehaltszettel, heruntergerechnet sind das rund 4500 Euro in der Stunde. Da bekommt der alte Managerspruch “Time is money” seinen ganz eigenen Klang.

Auf Platz zwei der Rangliste steht ein alter Bekannter aus der Automobilindustrie: Wolfgang Reitzle, früher BMW und PAG, macht seinen Job bei Linde für wenig mehr als die Hälfte, wobei 7,37 Millionen Euro Jahresgehalt  noch nicht als neue Bescheidenheit durchgehen. Mit 7,15 Millionen Euro folgt  Daimler-Chrysler-Chef Dieter Zetsche. Angesichts der Riesenprobleme mit Chrysler in den USA darf man keinen geringen Teil seines Salärs als Schmerzensgeld verstehen.

Auch wenn die Chefs von BMW (Reithofer), Porsche (Wiedeking) und VW (Winterkorn) nicht in den Top-Platzierungen auftauchen: Es muss sich niemand sorgen, eine warme Mahlzeit am Tag ist gesichert.

Gentlemen, start your engines!

Samstag, März 24th, 2007

Auf die Idee hätte der zurückgetretene Präsident des VDA, Bernd Gottschalk, selber kommen müssen: Man nehme einen knuddeligen, kleinen Eisbären, zitiere ein paar Tierschützer leicht aus dem Zusammenhang gerissen und entfache eine Schlagzeilen-Kampagne - und schon ist das Auto als Klimakiller Nummer eins runter von Seite 1.

Gottschalk und sein Verband der Automobilindustrie, in dem die deutschen Autohersteller und Zulieferer zusammengeschlossen sind, hat leider in der Klimadiskussion der letzten Wochen und Monate selten auch nur den Ansatz der Diskussionshoheit gehabt. Wie schon zuvor bei der Einführung des Ruß-Partikelfilters oder bei der Frage, ob der Katalysator der Untergang der deutschen Autoindustrie ist. Was Mitte der 80er Jahre in vielen Diskussionen noch ernsthaft behauptet wurde, aber nicht so ganz der Realität entsprach, wie wir heute wissen.

Matthias Wissmann soll es jetzt richten an der Spitze des VDA, nachdem die ehemaligen Vorstandschefs Helmut Panke (BMW) und Bernd Pischetsrieder (VW) “nein danke!” gesagt hatten. Mit dem Thema Auto und Verkehr kennt sich der  Wirtschaftspolitiker der CDU aus, immerhin führte er von 1993 bis ans Ende der Ära Kohl das Bundesverkehrsministerium. Wie die politische Szene in Berlin tickt, dürfte dem Schwaben Wissmann ebenfalls nicht fremd sein. Wir sind gespannt!

Sie, liebe Leser, sind herzlich willkommen beim Autoblog, der heute den Motor startet. Wir werden Sie künftig mit Meldungen und Meinungen zu neuen Autos, Ratgeberthemen von Bußgeld bis Finanzierung und bunten Geschichten rund ums Thema Auto unterhalten.