Archive for Juli, 2007

Werber unter Strom

Freitag, Juli 20th, 2007

Da hatten die Werber der amerikanischen Automarke Dodge aber eine ganz tolle Idee für einen Spot. SPIEGEL ONLINE beschreibt den Werbeclip so:

Erst schnüffelt der Hund genüsslich am Reifen, dann hebt er das Bein - im nächsten Moment ist er von hellen Blitzen umgeben und geht dann in Flammen auf. “Geladen mit Adrenalin”, endet der Reklamespot für den Chrysler* Dodge Nitro, in dem das Tier vom Schlag getroffen wird.

Ach, kommt Ihnen irgendwie bekannt vor? Ja, Mazda hat sein Kompaktmodell Mazda 3 mit einem ähnlichen Clip beworben. In dem schnüffelt der schwarz-weiße Struppi einmal ums Auto, hebt dann am rechten Vorderrad das Bein - aber der Wasserstrahl der Scheinwerferreinigung ist schneller.

Das Abkupfern von guten Ideen bleibt im Werbegeschäft leider viel zu oft ungeahndet. Aber im Fall des verschmorten Dodge-Vierbeiners traf die Werber der Blitz - in Form geharnischter Proteste und eines umgehenden Rückziehers ihres Auftraggebers, schreibt spiegel.de.

Tierschützer fanden das von der niederländischen Vertretung der Werbeagentur BBDO entwickelte Filmchen gar nicht witzig. Nach massiver Kritik entschuldigte sich Chrysler: “Die Chrysler Gruppe hat bestürzt entdeckt, dass eine Werbung, die von einer Agentur, die unseren Auftritt auf dem niederländischen Markt unterstützt, weit über die Grenzen dessen hinausgeht, was das Unternehmen als angemessen ansieht.”

Dumm gelaufen.

* Auch spiegel.de ist bei Namensbezeichnungen nicht unfehlbar.

Fahrtenbuch mit Erlebniswert

Mittwoch, Juli 4th, 2007

Wer seinen Dienstwagen auch privat nutzen darf, muss diesen geldwerten Vorteil versteuern. Das funktioniert meist über die Pauschalmethode, die Ein-Prozent-Regelung. Das zu versteuernde Gehalt des Mitarbeiters erhöht sich jeden Monat um ein Prozent des Fahrzeug-Listenpreises (abgerundet auf glatte 100 Euro).

Dienstwagenfahrer, die 5000 Euro brutto verdienen und zum Beispiel einen Audi A4 Avant 2.0 TFSI bewegen (Preis inklusive einiger Extras 38540 Euro), versteuern zusätzlich zum normalen Gehalt 385 Euro. Außerdem erhöht sich das Monatsbrutto noch um 0,03 Prozent des Listenpreises pro Entfernungskilometer zwischen Wohnung und Betrieb. Bei zehn Kilometern summiert sich das beim Muster-Audi auf 115 Euro im Monat. Insgesamt steigert der Dienstwagen im Beispiel das Jahresbrutto um 6000 Euro. Das bedeutet beim beschriebenen Gehalt eine Steuerbelastung von rund 2500 Euro.

Das klingt auf den ersten Blick viel. Angesichts der Tatsache, dass der Arbeitgeber das Auto stellt und die Kosten übernimmt, sind die rund 200 Euro Steuer im Monat aber konkurrenzlos günstig im Vergleich dazu, sein Auto aus der eigenen Tasche zu zahlen.

Aber da niemand gerne Steuern zahlt, gibt es den Ausweg, ein Fahrtenbuch zu führen. Das lohnt sich dann, wenn der Anteil der privat gefahrenen Kilometer sehr niedrig ist.

Anhand des Fahrtenbuchs ermittelt man den tatsächlichen Nutzungswert. Dafür muss man die Kosten für das Auto, die dem Arbeitgeber entstanden sind, auflisten. Das sind Leasingkosten, Steuer, Versicherung sowie Reparatur- und Betriebskosten. Dann wird anhand des Fahrtenbuchs errechnet, wie hoch der Privatanteil lag. Ergeben die Aufzeichnungen zum Beispiel 20 Prozent Privatfahrten, so bedeutet dies bei Gesamtkosten von 10000 Euro im Jahr einen Nutzungswert von 2000 Euro. Das ist natürlich erheblich weniger als die oben genannten 6000 Euro über die Pauschalmethode - unter dem Strich eine Steuerersparnis von rund 1700 Euro.

Um vom Finanzamt anerkannt zu werden, muss das Fahrtenbuch folgende Einträge aufweisen:
Datum und Kilometerstand bei Beginn und Ende einer Fahrt
Reiseziel, Zweck der Reise und Name des Gesprächspartners
Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsplatz
Privatfahrten (nur Datum und Kilometerstand)

Um sich den Aufwand mit den Aufzeichnungen zu ersparen, kann man das Auto mit einem elektronischen Fahrtenbuch ausrüsten, das anhand der GPS- und Kilometerzählerdaten die gefahrenen Strecken ermittelt und diese speichert. Die anderen notwendigen Angaben werden manuell eingegeben.

Dass ein solches elektronisches Fahrtenbuch aber auch die Chance bietet, einmal exakt nachzuverfolgen, wie ausgiebig die Werkstatt während der Inspektion auf Probefahrt geht - und wohin die Spritztour führt -, beschreibt der Rechtsanwalt Udo Vetter in seinem law blog:

“Ein Mandant erzählt mir beiläufig vom Navigationssystem, das er importiert hat. Das Gerät führt gleich ein Fahrtenbuch. Es schickt auf Wunsch nach jeder Fahrt ein Routenprotokoll per Mail. Letzteres war der Werkstatt, in welcher der schicke Wagen zu einer mehrtägigen Reparatur war, anscheinend nicht bekannt.

Die unverschämt hohe Kilometerzahl lässt sich vielleicht noch mit “Testfahrten” rechtfertigen. Dass die Touren aber ausschließlich an Ziele gingen, wo man(n) sich vergnügen kann, wäre sicher schwerer zu erklären. Vor allem angesichts der Pausen, in denen das Fahrzeug laut Navi auf den Parkplätze einschlägiger Etablissements stand…”

Es ist halt wie immer: Man darf viel machen - nur erwischen lassen sollte man sich nicht.